Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SGS Schach Global Solutions GmbH

Stand: Juli 2024

l. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1. 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für den Verkauf von Fahrzeugteilen aus Kunststoff, Carbon oder  Metallen an unsere Kunden, soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart worden ist.

1.2. Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. 1.3. Unsere AGB  gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGBs abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen vorbehaltslos erbringen.

2. Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart oder angegeben ist.

2.2. Erst die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb von 2 Wochen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung in
Textform annehmen können.

2. 3. An allen Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für Unterlagen, die wir als vertraulich bezeichnet haben. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Preise, Zahlung, Verzug

3. 1. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Verpackungs- und Lieferkosten werden dem Kunden gesondert berechnet.

3.2. Der vereinbarte Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung der Kaufsache ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für
die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Kaufpreises bei uns maßgebend. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug.

3.3. Der Verzugszins bei Zahlungsverzug belauft sich auf 9 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

3.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Leistungszeit

4. 1. Die von uns angegebenen Liefertermine unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als sind verbindlich vereinbart worden. Verbindlich vereinbarte Liefertermine verlängern sich bei Vorliegen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, z. B. aufgrund von Feuer, Überschwemmung,  Betriebsstörung, rechtmäßiger Streiks oder behördlicher Anordnung, wenn wir ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran gehindert  sind, die Leistung zum vereinbarten Termin zu erbringen, um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine solche Störung zu  einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Wird infolge der genannten Umstände die Erbringung  der Leistung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, sind wir insoweit von unserer Leistungspflicht befreit bzw. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  Dem Kunden stehen für diesen Fall keine Schadensersatzansprüche zu. Evtl. bestehende gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

4. 2. Überschreiten wir eine verbindliche Lieferfrist bleibt der Kunde zur Abnahme der Ware verpflichtet, bis eine uns gesetzte Nachfrist zur Lieferung von  mindestens drei Wochen abgelaufen ist.

4. 3. Der Kunde kann neben der Leistung Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter
Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4.4. Teillieferungen und Teilleistungen sind im zumutbarem Umfang zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt

5. 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

5.2. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden, so erwerben wir das Miteigentum im Verhältnis der Kaufsache zu den anderen verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als  Hauptsache anzusehen ist, so überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum.

5.3. Während der Dauer und des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist eine Pfändung oder Sicherungsübereignung der Kaufsache untersagt. Der Kunde hat  uns alle Maßnahmen Dritter (z. B. Pfändungen), die unsere Rechte gefährden, unverzüglich mitzuteilen.

5.4. Eine Weiterveräußerung des Vertragsprodukts ist dem Kunden im ordentlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass er gegenüber seinen  Kunden den Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst auf diesen übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt. Der Kunde tritt uns  bereits jetzt die Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegenüber seinen Kunden erwachsen und zwar unabhängig davon, ob er die  Ware ohne oder nach Weiterverarbeitung an seine Kunden verkauft. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

5.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen  Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Wir sind diesem Fall zur  Verwertung der Sache befugt, soweit dies möglich ist. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.

5.6. Wir verpflichten uns auf Verlangen des Kunden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die uns zustehenden  Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6. Annahmeverzug 

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Rechte oder Ansprüche bleibt vorbehalten.

7. Rücktritt vom Vertrag

7. l. Wir sind zur Lieferung nicht verpflichtet, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat, sofern diese Umstände erst nach  Vertragsabschluß mit dem Kunden eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, wir die Nichtlieferung nicht zu vertreten  haben und wir nachweisen, dass wir uns vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ware bemüht haben. Über die vorgenannten Umstände werden  wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen und ihm die bereits erbrachten Leistungen unverzüglich erstatten.

7. 2. Wir sind zudem berechtigt, vom Vertrag  zurückzutreten, wenn der Kunde uns gegenüber über für seine Kreditwürdigkeit wesentliche Tatsachen unrichtige
Angaben gemacht hat, die unseren Zahlungsanspruch zu gefährden geeignet sind. Dies ist insbesondere bei objektiver Zahlungsunfähigkeit des Kunden, Zahlungseinstellung des Kunden, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder objektiver Kreditunwürdigkeit  des Kunden der Fall.

8, Warenrücknahme

8.1. Im Falle eines Rücktritts gem. vorstehender Ziffer 7.2. und der Rückgabe/-nahme gelieferter Waren haben wir Anspruch auf Ausgleich unserer  Auhwendungen, der Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

a) Für die infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen können wir Ersatz in voller Höhe verlangen.

b) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren können wir vom Kunden pauschal 10 % der Auftragssumme verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.

8.2. Vorstehende Ziffer 8. 1. gilt nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung.

9. Gewährleistung, Mängelrügen und Verjährung

9. 1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersucht und bei erkennbaren Mängeln oder
Mengenabweichungen uns diese unverzüglich anzeigt. Verborgene Mängel hat der Kunde unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

9. 2. Wir haben die Wahl der Art der Nacherfüllung. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

9.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) verlangen.

9.4. Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Haben wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder vorsätzlich oder grob  fahrlässig einen Schaden verursacht oder Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verschuldet, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Haftung für Schäden

10. 1. Schadensersatzansprüche können vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen Verletzung von  Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
ist; insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Eine zwingende Haftung besteht auch nach dem Produkthaftungsgesetz und wenn wir einen Mangel
arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Produkte übernommen haben.

10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypische Schaden begrenzt. Wir haften nicht für
Schäden, die nicht am Vertragsprodukt selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden.

11. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

11. 1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz unseres Unternehmens Erfüllungsort. 11.2. Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts, 11. 3. Gerichtsstand ist München.